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Feuerlöscherüberprüfungsaktion am Freitag, dem 13. November 2020 von 9 bis 17 Uhr

Feuerlöscherüberprüfung im Feuerwehrhaus Laussa am 13. November 2020
4461 Laussa, Koglerstraße 1
Dauer: 09:00 bis 17:00 Uhr

Auf Grund der Sammelüberprüfung sind die reduzierten Kosten pro Feuerlöscher: 10,00 Euro.
(Ersatzteile und eventuelle Löschmittelbefüllungen werden gesondert verrechnet.)
Wir hoffen, dass Sie von dieser sicherlich günstigen Aktion reichlich Gebrauch machen!

Feuerlöscher müssen nach der TRVB Richtlinie alle 2 Jahre überprüft werden.

Corona Schutzmaßnahmen

Auf Grund von Corona ist es möglich, die Feuerlöscher schon am Donnerstag, den 12. Nov. 2020 in der Zeit von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung unter 0664 / 15 14 778 im Feuerwehrhaus Laussa abzugeben.

Informationen der Firma NORIS zu Feuerlöscherüberprüfung

Das Thema Brandschutz sollten Sie nur einem Profi überlassen und trotzdem – oder gerade deswegen – werden Ihre Kosten geringer sein, als der Wert, den Sie dafür bekommen - NORIS zeigt Ihnen gerne wie....

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

  • Überprüfung und Füllung sämtlicher Feuerlöschertypen nach den
    Herstellerrichtlinien, aktuellsten Vorschriften und Normen (TRVB 124 und ÖNORM F 1053)

  • Ihren nächsten Überprüfungstermin merken wir natürlich vor, damit wir Sie rechtzeitig daran erinnern können. Dieser ist für Sie auf der (Pentagon)-Überprüfungsplakette ersichtlich.

  • Unsere Devise als zertifizierter Betrieb mit zertifizierten Sachkundigen: „Mehr als nur die Prüfplakette drauf“. Wenn es ernst wird, muss der Löscher funktionieren. Darauf können Sie sich nur verlassen, wenn die Wartung richtig und professionell durchgeführt wird – es geht schließlich um Ihre Sicherheit!!!

Feuerlöscher müssen nach der TRVB Richtlinie alle 2 Jahre auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden!
Wo steht, dass man Feuerlöscher überprüfen lassen muss?


Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ANSchG) § 25: Der Arbeitgeber muss für die Sicherheit seiner ArbeitnehmerInnen sorgen – bereits ab 1 ArbeitnehmerIn!
In der Arbeitsstättenverordnung (AstV) § 42: In jeder Arbeitsstätte müssen geeignete Feuerlöscher in ausreichender Anzahl vorhanden sein!
In der Versandbehälterverordnung: Feuerlöscher sind Druckbehälter und stellen, wenn Sie nicht regelmäßig vom Fachmann gewartet werden, eine Gefahr dar.


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